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AG Kamenz, 20.12.2018 - 1 M 1661/18 |
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Verfahrensgang
- AG Kamenz, 20.12.2018 - 1 M 1661/18
- VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 4-IV-19
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 4-IV-19 Mit seiner am 15. Januar 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kamenz vom 20. Dezember 2018 (1 M 1661/18).
Mit Beschluss vom 11. Oktober 2018 (1 M 1661/18) wies das Amtsgericht den als Vollstreckungserinnerung ausgelegten Antrag als unzulässig zurück.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 (1 M 1661/18) erklärte das Amtsgericht, der Erinnerung nicht abzuhelfen, weil der Beschwerdeführer insgesamt für die Zustellungsauslagen hafte.